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So funktioniert die Bio-Kontrolle

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Da bekanntlich Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, werden Bio-Lebensmittel vom Acker bis auf den Teller entsprechend den geltenden Bio-Richtlinien genau kontrolliert. Egal ob Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, Lieferanten, Verarbeiter oder Händler - sie alle sind kontrollpflichtig und werden mindestens einmal pro Jahr von einer Kontrollstelle überprüft.

 

Auf einem Biobetrieb ...

werden artgemäße Tierhaltung und biologischer Pflanzenbau kontrolliert.
Damit Ihr Gemüse nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommt, das Saatgut aus biologischer Landwirtschaft stammt und keine leicht löslichen mineralischen Dünger in den Boden gelangen - dafür sorgen fachlich ausgebildete Kontrolleure mit ihren umfangreichen Kontrollen vor Ort.
Damit sich auf dem Bio-Bauernhof alle Tiere "sauwohl" fühlen, wird der regelmäßige Auslauf ins Freie und Weidegang, das biologische Futter und vieles mehr genau unter die Lupe genommen. Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal jährlich auf allen Bio-Betrieben. Verstöße gegen die Richtlinien werden - je nach Schwere des Vergehens - geahndet. Die Sanktionen reichen von einer einfachen Verwarnung bis hin zur Aberkennung des Bio-Status.

 

In Verarbeitungsbetrieben und bei Lieferanten ...
werden ebenfalls strenge Kontrollen durchgeführt. Eine sogenannte "Warenfluss-Kontrolle" im Bereich der Ein- und Ausgänge sorgt dafür, dass es bei den Rohstoffen zu keinen wundersamen Vermehrungen kommt. So muss die versiegelte Lagerung von biologischen Produkten gewährleistet sein und die Verarbeitung räumlich und zeitlich getrennt von konventioneller Ware erfolgen.
Sämtliche Roh- und Zusatzstoffe werden auf ihre Gentechnikfreiheit hin kontrolliert. Der Einsatz von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen ist in der biologischen Lebensmittelverarbeitung stark eingeschränkt. Nur wenige, in der EU-Verordnung explizit genannte Zusatzstoffe dürfen verwendet werden. Viele andere Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, wie  Geschmacksverstärker, künstliche Aromen oder synthetische Süßstoffe sind bei der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln strikt verboten.

 

Im Handel ...

sind all jene, die biologische Waren lagern, selbst verpacken oder verarbeiten, kontrollpflichtig und werden von einer Kontrollstelle zertifiziert. Einzelhändler, die Bio-Produkte nicht weiterverarbeiten, sondern nur die bereits verpackte und etikettierte Ware direkt an die KonsumentInnen verkaufen, sind hingegen nicht kontrollpflichtig.