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Biolandbau

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Biolandbau - Was ist das?

Der Leitgedanke der biologischen Landwirtschaft ist höchste Lebensmittelqualität durch schonende Nutzung von Landschaft, Rohstoffen und Energie.

 

 

In der Praxis bedeutet das:

 

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngemittel
  • Erhaltung und Steigerung der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit durch schonende Bodenbearbeitung
  • natürliche, organische Dünger und ausgewogene Fruchtfolge
  • Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen und Selbstheilungsprozesse in intakten Ökosystemen (Nützlingsförderung)
  • Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik in allen Bereichen des Biolandbaus
  • Artgemäße Tierhaltung und Fütterung mit biologischem Futter

 

Biolandwirtschaft erfolgt nach klaren gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien. Seit 1. Jänner 2009 gibt es eine im gesamten EU-Raum geltende, neu überarbeitete Bio-Verordnung Nr. 834/2007 mit den entsprechenden Durchführungsvorschriften 889/2008. Darin sind die Bestimmungen für alle Bio-ProduzentInnen, Bio-VerarbeiterInnen und Bio-HändlerInnen genau definiert.
Die Einhaltung dieser Richtlinien wird bei Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, aber auch bei Verarbeitern und Händlern mindestens 1x jährlich von unabhängigen, staatlich autorisierten Kontrollstellen überprüft.